Zoll & Abwicklung
Unsere Kunden haben bei der Zollabwicklung die Möglichkeit, das "Vereinfachte gemeinschaftliche Versandverfahren" (VgVV) für den Verkehrsträger Schiene zu nutzen.
- Die Beförderungsdokumente der Bahn (CIM-Frachtbrief, nationaler Containerfrachtbrief und IC-Übergabeschein) ersetzen das T1-Zolldokument. Die Hinterlegung von Sicherheiten ist dadurch nicht erforderlich.
- Kürzere Beförderungszeiten: Die Dauer der Grenzaufenthalte wird durch das "Vereinfachte gemeinschaftliche Versandverfahren" minimiert.